Häufig gestellte Fragen

Wie kann man unsere Leistungen in Anspruch nehmen?

Um unsere Leistungen zu nutzen, vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Dabei lernen wir Sie und Ihre Bedürfnisse kennen und klären alle Fragen zur Unterstützung. Anschließend teilen wir Ihnen einen passenden Alltagshelfer zu.

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Der erste telefonische Kontakt, mit entsprechenden Aufklärungen und gegebenenfalls Hilfestellungen, ist kostenfrei.

Die Erstberatung erfolgt stets persönlich in der häuslichen Umgebung der leistungsempfangenden Person. Da die Beratung vor Ort eine anerkannte und sehr zeitaufwendige Dienstleistung darstellt, können wir diese nicht kostenlos anbieten. Allerdings ist es möglich das Beratungsgespräch ab einem Pflegegrad über den Entlastungsbetrag mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.

Bieten Sie auch Fensterputzen an?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Fensterreinigung, sowie beim Gardinenwechsel und allen weiteren haushaltsnahen Arbeiten.

Ab wann beginnt die Unterstützung?

Nach dem Abschluss des Betreuungsvertrags startet die Unterstützung in der Regel innerhalb von drei Wochen.

In Ausnahmefällen kann es zu etwas längeren Wartezeiten kommen.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Nein, wir können direkt mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse abrechnen. 

Privatzahler erhalten eine Monatsrechnung.

Für wen ist die Unterstützung kostenlos?

Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Diese 131 Euro können nur als Dienstleistung von zugelassenen Unternehmen/Organisationen erbracht werden. Eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich.

Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 über einen Betrag für Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege verfügen. Auch die Verwendung von Pflegesachleistungen für unsere Dienste ist möglich. Bei einer verordneten Haushaltshilfe (z.B. durch Ihren Arzt) sind die Leistungen kostenlos, selbst ohne Pflegegrad.

Werden die Kosten einer Alltagsbetreuung von der Pflegekasse übernommen?

Die Kosten einer stundenweise Betreuung können bei der Pflegekasse nur geltend gemacht werden, wenn die zu betreuende Person einen anerkannten Pflegegrad hat. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, den Alltagshelfer im Rahmen des Entlastungsbetrags in Höhe von 131 Euro pro Monat (alle Pflegebedürftige), der Verhinderungspflege (Pflegegrade 2 - 5) oder der kombinierten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5) abzurechnen.

Menschen ohne Pflegebedürftigkeit können die Dienste einer Betreuungsassistenz auch in Anspruch nehmen, müssen für die anfallenden Kosten jedoch grundsätzlich selbst aufkommen. 

Können Sie direkt mit der Pflegekasse abrechnen?

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Privatversicherten erfolgt die Abrechnung über den Versicherungsnehmer. Auch bei einer verordneten Haushaltshilfe übernehmen wir die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Kommt immer die gleiche Betreuungskraft?

Wir planen, dass Sie stets von der selben Betreuungskraft unterstützt werden. Dies erleichtert den Ablauf und fördert ein vertrauensvolles Verhältnis.

Im Krankheits- oder Urlaubsfall kann nach Absprache eine Vertretung eingesetzt werden.

Was passiert, wenn ein Termin vergessen wird oder nicht stattfinden kann?

Sollte ein Termin nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, gilt er als stattgefunden und wird entsprechend abgerechnet.

Bieten Sie auch Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI an?

Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich in regelmäßigen Abständen von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich zu erfolgen. Diese Dienstleistung können wir voraussichtlich demnächst anbieten.

Wussten Sie schon?

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit der Pflegebox

Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert 
von bis zu 42 Euro monatlich, um den Pflegealltag zu erleichtern.

Mit der Pflegebox erhalten Sie zuzahlungsfreie Hilfsmittel wie z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Einlagen ganz einfach und bequem nach Hause geliefert. Der Versand ist gratis, 
und die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Nutzen Sie Ihren Anspruch und passen Sie die Pflegebox jederzeit an Ihren Bedarf an.

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Sprechen Sie uns an!

Der Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihren Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten. Wir beraten Sie gerne, wie pflegebedürftige Personen und auch Sie als Angehörige von diesen Betreuungs- und Entlastungsleistungen profitieren und gemeinsam mehr Lebensqualität erreichen können.

Auch Privatzahler sind herzlich bei uns willkommen.

Wir freuen uns schon sehr auf ein Gespräch mit Ihnen!

  • Sie können uns telefonisch oder persönlich zu folgenden Zeiten erreichen:

    Dienstags 10-12 Uhr

    Mittwochs 10-12 Uhr

    Donnerstags 10-12 Uhr

  • Zu allen anderen Zeiten besprechen Sie bitte unseren Anrufbeantworter oder verwenden unser Kontaktformular, wir melden uns so bald wie möglich zurück.

  • Anschrift:

    Weiße Elfen Gudensberg

    Kasseler Str. 5 (oberhalb EDEKA)

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    Tel. 05603 919 0 262