Warum Ehrenamt?

Es gibt viele gute Gründe, sich ehrenamtlich zu engagieren. Ehrenamtliches Engagement gibt Ihnen die Chance, Dinge zu bewegen. Sie können etwas verändern, soziale Verantwortung übernehmen. Leben und gesellschaftliche Prozesse mitgestalten. Etwas Sinnvolles tun und die Welt ein Stück besser machen.

Als Teil der Weißen Elfen Gudensberg | Homberg widmen Sie sich der Assistenz alter, kranker oder behinderter Menschen und dienen somit einem gemeinnützigen Zweck.

Als gemeinnützige Unternehmensgesellschaft vergüten wir Ihre ehrenamtliche Arbeit mit der sogenannten Übungsleiterpauschale.

Steuerliche Vorteile für Ehrenamtliche

Die Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerfreier Freibetrag, den ehrenamtlich Tätige jährlich geltend machen können.

Seit dem Jahr 2021 beträgt die Übungsleiterpauschale 3.000 Euro pro Jahr, bzw. 250 Euro pro Monat.

Ehrenamtlich Arbeitende sind für ihr Engagement bis zu dieser Vergütungsgrenze steuer- und sozialversicherungsbefreit, sie können also pro Jahr bis zu 3.000 Euro (mtl. 250 Euro) erhalten, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden.

Zugegeben, der Name "Übungsleiterpauschale" ist etwas verwirrend.

Denn, wer als „Übungsleiter“ vom gleichnamigen Freibetrag profitieren möchte, muss sich nicht zwangsläufig als Trainer in einem Sportverein engagieren. Auch ehrenamtliche Mitarbeiter der "Förderung der Altenhilfe" können mit der Übungsleiterpauschale für ihr Engagement entlohnt werden.

  • Voraussetzung für die Übungsleiterpauschale

    • Die Übungsleiterpauschale darf nur auf nebenberufliche Tätigkeiten angewendet werden. Für das Merkmal der Nebenberuflichkeit gilt, dass  für die Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel der Stunden anfallen darf, die der Ehrenamtliche für einen Hauptberuf aufwendet oder aufwenden würde. 14 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt gelten hier als Richtwert.
    • Maßgeblich ist dabei nicht, ob der Ehrenamtliche tatsächlich einen Hauptberuf ausübt; es kommt ausschließlich auf die zeitliche Komponente an.
    • Die Übungsleiterpauschale gilt vereinsunabhängig pro Person und Jahr. Sie darf bei mehreren ehrenamtlichen Übungsleiter-Aktivitäten nicht mehrfach angewendet werden.
  • *Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (gem. § 3 Nr. 12 EStG), im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages (gem. § 3 Nr. 26 EStG) und des Ehrenamtsfreibetrages (gem. § 3 Nr. 26 a EStG) sind bei der Berechnung des Bürgergeldes nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3.000 € im Kalenderjahr insgesamt nicht überschreiten.
    *Selbst bei einem vorhandenen Minijob ist dieser Freibetrag steuerfrei!

Fazit:

Sie sind uns wertvoll!

Die Übungsleiterpauschale ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung von Ehrenamt und Gemeinnützigkeit in Deutschland.

Sie schafft finanzielle Anreize für ehrenamtliche Helfer und entlastet gleichzeitig gemeinnützige Organisationen.

  • Sie möchten ein Teil der Weißen Elfen Gudensberg | Homberg werden? Dann sprechen Sie uns gerne an!

  • Sie können uns telefonisch oder persönlich zu folgenden Zeiten erreichen:

    Montag - Freitag

    vo 9.00 Uhr bis 14 Uhr

    außer an Feiertagen

  • Anschrift:

    Weiße Elfen Gudensberg | Homberg

    Kasseler Str. 5

    (über EDEKA Getränkemarkt)

    34281 Gudensberg

    Tel. 05603 919 0 262